Rechtsanwalt Dr. Daniel Alber ist vorrangig im Arbeitsrecht, im Baurecht und im Wirtschaftsrecht tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auf dem Gebiet des privaten Baurechts ist er seit dem Beginn seiner anwaltlichen Laufbahn tätig, wozu insbesondere die VOB/B, die HOAI, die MaBV und das Werkvertragsrecht des BGB gehören.