Hier finden Sie einige aus meiner Sicht bemerkenswerte und für die Praxis relevante aktuelle Gerichtsurteile.
| 06.04.2011 | BAG - 7 AZR 524/09 |
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1. Eine an das Lebensalter des Arbeitnehmers anknüpfende Vereinbarung über die Dauer eines befirstetetn Arbeitsverhältnisses benachteiligt diesen i.S. von § 3 I 1 AGG, wenn mit einem anderen - jüngeren - Arbeitnehmer in vergleichbarer Situation eine längere Befristungsdauer vereinbart worden wäre. 2. § 10 S. 1. AGG lässt eine unterschiedliche Behandlung wegen Alters zu, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Nach § 10 S. 2 AGG müssen die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sein. Die REchtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters nach § 10 S. 1 und S. 2 AGG erfordert demnach, dass sich die zu Grunde liegende Maßnahme auf ein lefitmies Ziel stützt undeiner Verhältnismäßigkeitsprüfung standhält. 3. Eine unzulässige Benachteiligung bei der Befristungsdauer führt nach § 7 II AGG zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede. § 139 BGb ist auf das Vehältnis zwischen der Befristungsdauer und der Vereinbarung der Befristung nicht anwendbar. Es gibt keine Befristung ohne bestimmte Dauer. 4. Auch kann weder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung noch der Umdeutung nach § 140 BGB oder der Anwendung der Grundsätze zur "Anpassung nach oben" bei diskriminierender Vorenthaltung von Leistungen eine andere - längere - Befristungsdauer angenommen werden.
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| 14.07.2011 | BGH - VII ZR 113/10 |
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1. Der vom Besteller nach Rücktritt von einem Bauvertrag geschuldete Wertersatz für die bei ihm verbleibende Bauleistung ist auf der Grundlage des Werklohns zu ermitteln. 2. Ein Mangel eines Werkes ist durch eine analoge Anwendung des § 638 III BGB zu berücksichtigen.
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| 06.04.2011 | BAG - 7 AZR 716/09 |
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Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis nach § 14 II 1 TzBfG ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber nicht nach § 14 II 2 TzBfG entgegen, wenn das Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses mehr als drei Jahre zurückliegt.
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| 15.03.2011 | BAG - 10 AZB 32/10 |
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1. Für eine Klage eines Geschäftsführers einer GmbH gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrags ist de Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben. 2. Eine wirksame Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses durch den Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags setzt die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform (§ 623 BGB) voraus, indem zumindest der Geschäftsführer-Dienstvertrag schriftlich geschlossen wird. 3. Heben die Parteien ihr Arbeitsverhältnis nicht ausdrücklich schriftlich auf und schließen sie lediglich einen mündlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag, so bleibt bei einem Streit über die Beendigung des weiterhin bestehenden Arbeitsverhältnisses der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. |
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| 09.06.2011 | BAG - 6 AZR 687/09 |
| Leben Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung uns sind sie deshalb nach der Verkehrsanschauung füreinander als Emofansboten anzusehen, gelangt eine an einen der Ehegatten gerichtete Willenserklärung grundsätzlich auch dann in dessen Macht- und Zugriffsbereich, wenn sie dem anderen Ehegatten außerhalb der Wohnung übermittelt wird. | |
| 19.01.2011 | BAG - 10 AZR 873/08 |
| EIne vertragliche Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung, nach der "mit diesem Vertrag sämtliche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden wechselseitigen Ansprüche ... geregelt und abgegolten sind", erfasst die Zins- und Rückzahlungsansprüche eines Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer aus einem gewährten Arbeitgeberdarlehen grundsätzlich nicht. | |
| 08.12.2010 | BAG - 10 AZR 671/09 |
| Bei einer Verknüpfung von Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag wird für den Arbeitnehmer nicht hinreichend deutlich, dass trotz mehrfacher, ohne weitere Vorbehalte erfolgender Sonderzahlungen ein Rechtsbindungswille des Arbeitgebers für die Zukunft ausgeschlossen bleiben soll. | |
| 20.04.2011 | BAG - 5 AZR 191/10 |
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1. Ein Widerrufsvorbehalt in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung muss seit Inkrafttreten der §§ 305 ff. BGB den formellen Anforderungen von § 308 Nr. 4 BGB genügen. Der Verwender muss vorgeben, was ihn zum Widerruf berechtigen soll. 2. Fehtl die Angabe von Widerrufsgründen in einem vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen Arbeitsvertrag, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. |
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| 05.05.2011 | BGH - VII ZR 181/10 |
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1. Eine Klausel in von Verkaufsberatern vermittelten Verträgen über den Hausbau, wonach der Unternehmer einen Antrag des Bestellers innerhalb eines Monats nach dessen Unterzeichnung des Vertragsformulars annehmen kann, ist so zu verstehen, dass für die Fristberechnung das im Vertragsformular eingetragene Datum maßgebend ist. Auf das tatsächliche Datum der Unterzeichnung kommt es nicht an. 2. § 649 S. 3 BGB ist kein Leitbild für die Vereinbarung von Vergütungspauschalen im Falle einer freien Kündigung. 3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Vergütungspauschalierung auf 15 % des Teilbetrags aus dem GEsamtpreis, der auf den Teil der Leistungen entfällt, die der Unternehmer bis zu einer freien Kündigung noch nicht ausgeführt hat, ist unwirksam, wenn die Berechnung dieses Vergütungsteils von der Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen abhängt und diese unklar geregelt ist. |
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| 25.11.2010 | BAG - 2 AZR 984/08 |
| Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen hat und nicht absehbar ist, ob und gegebenenfalls wann er vorzeitig aus der Haft entlassen wird, liegt im Regelfall - unbeschadet einer abschließenden Interessenabwägung - ein personenbedingter Grund zur Kündigung vor. | |
| 05.05.2011 | BGH - VII ZR 28/10 |
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1. Ist die Mängelbeseitigung nur auf eine bestimmte Weise möglich, ist der Unternehmer verpflichtet, diese vorzunehmen. Der Besteller kann ein dieser Verpflichtung nicht entsprechendes und damit untaugliches Angebot von vornherein zurückweisen.
2. Das erhebliches Interesses des Bestellers an einem sich optisch einfügenden Werk kann auch einen größeren Aufwand zur Mängelbeseitigung als nicht unverhältnismäßig erscheinenen lassen. Die abweichende Einschätzung des Sachverständigen, der den Ansatz einer Wertminderung vorgeschlagen hat, ist nicht maßgeblich. |
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| 01.09.2010 | BAG - 5 AZR 517/09 |
| Die AGB-Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" genügt nicht dem Transparenzgebot (§ 307 I 2 BGB), wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. | |
| 26.01.2011 | BAG - 5 AZR 819/09 |
| Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat. | |
| 20.01.2011 | BGH - IX ZR 238/08 |
| Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die wegen eines Antrags auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, bleiben Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, die der Anwendung der Bestimmungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren bei früher selbstständig wirtschaftlich tätig gewesenen Schuldnern entgegenstehen. | |
| 09.03.2011 | BGH - VIII ZR 266/09 |
| Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiterhin auftritt. Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht. | |
| 09.09.2010 | BAG - 2 AZR 714/08 |
| § 622 II 2 BGB ist mit Unionsrecht unvereinbar und für Kündigungen, die nach dem 2.12.2006 erklärt wurden, wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht mehr anzuwenden. | |
| 14.03.2011 | OLG Frankfurt a.M. - 1 U 55/10 |
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1. Der Tiefbauunternehmer, der es vertraglich übernimmt, eine Baugrube so tief auszuheben, wie sich dies aus dem Anschluss an einen gemeindlichen Schmutzwasserkanal und einem bezifferten Gefälle der Hausanschlussleitung ergibt, kann ein Mitverschulden des Bauherrn nicht daraus herleiten, dass dieser keinen Vermessungsingenieur konsultiert und die Tiefe der Baugrubensohle nicht in Metern über Normal-Null vorgegeben hat. 2. Eine Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht des Nachfolgeunternehmers (hier: Rohbau) gegenüber dem Bauherrn ist diesem grundsätzlich nicht als Mitverschulden gegenüber dem Vorunternehmer (hier: Tiefbau, Erdaushub) anzurechnen. |
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| 14.12.2010 | BAG - 9 AZR 631/09 |
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1. Die Überlassung eines Firmenwagens "auch zur privaten Nutzung" stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Sie ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Damit ist sie nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss, und sei es - wi im Fall der Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - ohne Erhalt der Gegenleistung. 2. Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber gem. § 241 II BGB gehalten ist, die Herausgabe des Firmen-Pkw durch den Arbeitnehmer erst nach Ablauf einer Mindestankündigungsfrist verlangen zu dürfen. Der Arbeitgeber ist bei Nichteinhaltung einer Ankündigungsfrist nicht nach § 280 I 1 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen. Er hat dann den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der Arbeitnehmer sic hauf den Nutzungsentzug nicht rechtzeitig hat einstellen können: Das ist eine Art Verfrühungsschaden, der bei Einhaltung der Ankündigungsfrist hätte vermieden werden können. |
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| 10.02.2011 | BGH - VII ZR 8/10 |
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1. Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Etwas anderes gilt dann, wenn der Auftraggeber das Risiko der Genehmigungsfähigkeit der Planung auf Grund vertraglicher Vereinbarung übernimmt. 2. Es können bauordungsrechtliche Bedenken von solchem Gewicht gegen die Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, dass der Bauherr ihretwegen nicht ohne Weiteres auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung vertrauen darf. 3. Sind dem Auftraggeber Umstände bekannt, auf Grund derer sich die Fehlerhaftigkeit der Genehmigungsplanung des Architekten aufdrängt, und macht er von der Baugenehmigung dennoch Gebrauch, verstößt er regelmäßig gegen die im eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schäden zu bewahren. |
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| 05.10.2010 | BAG - 1 ABR 88/09 |
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1. Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Für die einzelfallbezogene Beurteilung der Mächtigkeit und Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung kommt der Mitgliederzahl eine entscheidende Bedeutung zu. 2. Beteiligt sich eine noch junge Arbeitnehmerkoalition im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Gründung am Aushandeln von Tarifverträgen, kann ohne Angaben zur Zahl ihrer Mitglieder und organisatorischen Leistungsfähigkeit allein die Anzahl der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge ihre Tariffähigkeit nicht belegen. |
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| 01.03.2011 | OLG München - 9 U 3782/10 |
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1. Eine Kulanzvereinbarung ist in der Regel rechtlich bindend, wenn sie zur Vermeidung eines Rechtsstreits getroffen wird. 2. Der Rechtsbindungswille der Parteien muss durch Auslegung der Kulanzregelung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung der Angelegenheit sowie der Interessenlage festgestellt werden. |
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| 24.02.2011 | BGH - VII ZR 61/10 |
| Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten gem. § 635 BGB a.F. verjährt nach § 634 a BGB n.F., sofern diese Vorschrift gem. Art. 229 § 6 I EGBGB anwendbar ist. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrags nicht mehr in Betracht kommt. | |
| 27.01.2011 | BGH - VII ZR 41/10 |
| Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist. | |
| 17.11.2010 | BAG - 10 AZR 649/09 |
| Hat der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, ruht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 143 II SGB III auch dann bereits ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn er Krankengeld nach § 44 SGB V bezieht. Der Ruhenszeitraum verschiebt sich nicht auf die Zeit nach Beendigung der Erkrankung. | |
| 25.11.2010 | BGH - VII ZR 16/10 |
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1. Mit der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des vom Auftraggeber eines Bauvertrags als Sicherheit für seine Mängelansprüche nach Abnahme einbahaltenen Restwerklohns geht das Recht, den Einbehalt durch Bürgschaft abzulösen, in entsprechender Anwendung des § 401 BGB auf den Zessionar über. 2. Der Besteller darf den einbehaltenen Restwerklohn nicht allein deshalb behalten und die ihm zum Austausch angebotene Bürgschaft zurückweisen, weil über das Vermögen des Unternehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
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| 23.09.2010 | BAG - 8 AZR 897/08 |
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1. Eine Vertragsstrafenabrede in Form einer Allgemeinen Geschäftsbedingung benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie für den Fall, dass der Arbeitnehmer sein mit zweiwöchiger Kündigungsfrist kündbares Probearbeitsverhältnis vorzeitig vertragswidrig beendet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts vorsieht. Es liegt in diesem Fall eine unzulässige "Übersicherung" des Arbeitgebers vor. 2. Es verbleibt bei der Unwirksamkeit der Vertragsstrafenabrede auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit sein Arbeitsverhältnis unter Geltung einer vertraglichen Kündigungsfrist von zwölf Wochen zum Monatsende vorzeitig vertragswidrig beendet. Eine geltungserhaltende Reduktion der unwirksamen Vertragsstrafenklausel oder eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet insoweit aus.
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| 07.07.2010 | BAG - 4 AZR 549/08 |
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Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten nach §§ 3 I, 4 I TVG in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen eines Betriebs unmittelbar. Diese durch das Tarifvertragsgesetz vorgesehene Geltung wird nicht dadurch verdrängt, dass für den Betrieb kraft Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nach § 3 I TVG mehr als ein Tarifvertrag gilt, für die jeweiligen Arbeitsverhältnisse derselben Art im Falle der Tarifbindung eines oder mehrerer Arbeitnehmer allerdings jeweils nur ein Tarifvertrag - so genannte Tarifpluralität
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| 25.08.2010 | BAG - 10 AZR 275/09 |
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Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Versetzungsvorbehalts, dass diese Klausel inhaltlich der Regelung des § 106 S.1 GewO entspricht, so unterliegt sie keiner Angemessenheitskontrolle nach § 307 I 1 BGB. Die vertragliche Regelung muss die Beschränkung auf den materiellen Gehalt des § 106 GewO unter Berücksichtigung der für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Auslegungsgrundsätze aus sich heraus erkennen lassen.
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| 09.07.2010 | OLG Hamm - 19 U 43/10 |
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1. Die Ausführungsplanung eines Architekten für ein erkennbar verformungsanfälliges Haus ist mangelhaft, wenn sie die nötigen konstruktiven Vorgaben zur Verhinderung von Rissen nicht enthält. 2. Der Architekt darf sich grundsätzlich nicht unbesehen darauf verlassen, dass der Statiker des Bauherrn von diesem mit der Erstellung nötiger Verformungsberechnungen beauftragt ist, und dass er diese Aufgabe erfüllt hat. 3. Ein Verschulden des Statikers führt nicht zu einer Minderung des dem Bauherrn gegen den Architekten zustehenden Schadensersatzanspruchs; der Statiker ist im Verhältnis zum Architekten nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn.
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| 19.08.2010 | BGH - VII ZR 169/09 |
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1. Ein Generalunternehmer kann auch dann Empfänger von Baugeld sein, wenn nachträglich Leistungen vom Auftraggeber selbst übernommen werden. 2. Der Nachweis zweckentsprechender Verwendung des Baugeldes ist geführt, wenn feststeht, dass Baugläubiger in Höhe des Baugeldbetrags befriedigt worden sind.
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| 16.07.2010 | BGH - V ZR 217/09 |
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Es wird daran festgehalten, dass der für den Nachbarn tätig werdende Bauunternehmer außerhalb des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses steht und nicht der Adressat der nachbarrechtlichen Vorschriften ist.
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| 22.07.2010 | BAG - 6 AZR 480/09 |
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Die Klagefrist des § 4 KSchG ist auch einzuhalten, wenn die ordentliche Kündigung gegen das Kündigungsverbot des § 15 III TzBfG verstößt, weil der befristete Vertrag weder die Möglichkeit vorsieht, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen, noch die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags vereinbart ist, der ein solches Kündigungsrecht enthält. Diese Konstellation ist mit der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, die der Arbeitnehmer auch außerhalb der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG geltend machen kann, nicht vergleichbar.
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| 07.07.2010 | BGH - VIII ZR 85/09 |
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Ohne eine dahingehende vertragliche Regelung hat ein Wohnraummieter regelmäßig keinen Anspruch auf einen gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm erhöhten Schallschutz
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| 22.07.2010 | BGH - VII ZR 176/09 |
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Ein vor Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einemBauwerk umfasst nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer.
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| 13.07.2010 | BGH - XI ZR 27/10 |
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Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 I 1 BGB a.F. bzw. § 286 I 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.
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| 08.07.2010 | BSG - B 11 AL 17/08 R |
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1. Der Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses bei Teilbetriebsübergang stellt kein Lösen des Beschäftigungsverhältnisses dar. 2. An der Rechtsprechung, dass ein wichtiger Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag nur besteht, wenn dem Arbeitnehmer anderenfalls objektiv rechtmäßig zum selben Zeitpunkt gekündigt worden und ihm die Hinnahme der Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre, wird festgehalten.
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| 10.05.2010 | BAG - II ZR 70/09 |
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Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH kann vereinbart werden, dass die materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes zu Gunsten des Organmitglieds gelten sollen. In einem solchen Fall ist durch Auslegung des Vertrags festzustellen, ob sich die Gesellschaft in Anlehnung an § 9 f. KSchG gegen Abfindung aus dem Vertrag lösen kann.
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| 27.05.2010 | BGH - VII ZR 165/09 |
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Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren "Der Bauherr ist verpflichtet, spätetsens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Bauunternehmen eine unbefristete, selbtschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen" ist nicht gem. § 307 BGB unwirksam.
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| 17.03.2010 | BAG - 7 AZR 640/08 |
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Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen eines nur vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung gem. § 14 I 2 Nr. 1 TzBfG liegt nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer Daueraufgaben übertragen werden, die von dem in der Dienststelle beschäftigten Stammpersonal wegen einer von vornherein unzureichenden Personalausstattung nicht erledigt werden können.
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| 21.04.2010 | BGH - VIII ZR 6/09 |
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Die Rechtskraft der gegen den Mieter ergangenen Entscheidung über den Rückgabeanspruch des Vermieters aus § 546 I BGB hat hinsichtlich der Frage der Beendigung des Mietverhältnisses keine Bindungswirkung für eine nachfolgende Entscheidung über den gegen den Dritten gerichteten Rückgabeanspruch aus § 546 II BGB.
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| 21.04.2010 | BGH - XII ZR 10/08 |
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Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung gem. § 288 II BGB ist, dass die Geldforderung die Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist.
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| 10.03.2010 | BGH - VIII ZR 144/09 |
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1. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen. 2. Für die Berechnung der Minderung ist in diesem Fall ebenfalls die prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl maßgebend und nicht eine um eine Toleranzspanne verringerte Flächenabweichung.
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| 24.02.2010 | BGH - XII ZR 120/06 |
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1. Die Verlängerung der Frist zur Annahme der auf den Abschluss eines langfristigen Mietvertrags gerichteten Erklärung bedarf nicht der Schriftform des § 550 BGB. 2. Zur Wahrung der Schriftform des § 550 BGB genügt es, wenn die Vertragsbedingungen eines konkludent abgeschlossenen Mietvertrags in einer der "äußeren Form" des § 126 II BGB genügenden Urkunde enthalten sind.
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| 26.11.2009 | BAG - 2 AZR 751/08 |
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1. Spricht der Arbeitgeber wegen einer bestimmten Vertragspflichtverletzung eine Abmahnung aus, so kann er wegen des darin gerügten Verhaltens des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis nicht mehr - außerordentlich oder ordentlich - kündigen. 2. Treten anschließend weitere Pflichtverletzungen zu den abgemahnten hinzu oder werden frühere Pflichtverletzungen dem Arbeitgeber erst nach Ausspruch der Abmahnung bekannt, kann er auf diese zur Begründung einer Kündigung zurückgreifen und dabei die bereits abgemahnten Verstöße unterstützend heranziehen.
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| 14.01.2010 | BGH - VII ZR 106/08 |
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1. Erbringt ein Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten Leistung auf Grund eines gesonderten Vertrags direkt für dessen Auftraggeber, wird ihm diese Leistungserbringung gegenüber dem Hauptunternehmer regelmäßig unmöglich. 2. Der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer ist in diesem Fall entsprechend § 441 III BGB in gleicher Weise zu berechnen wie der Anspruch auf Vergütung aus einem gekündigten Werkvertrag.
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| 14.01.2010 | BGH - VII ZR 213/07 |
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1. Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. 2. Zur grobfahrlässigen Unkenntnis des Unternehmers von den einen derartigen Anspruch begründenden Umständen.
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| 17.02.2010 | BGH - VIII ZR 67/09 |
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1. Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird. Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen. 2. Sind Vertragsbedingungen bei einvernehmlicher Verwendung eines bestimmten Formulartextes nicht i.S. von § 305 I 1 BGB gestellt, finden die §§ 305 ff. BGB auf die Vertragsbeziehung keine Anwendung.
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| 17.12.2009 | BAG - 6 AZR 242/09 |
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1. Die Arbeitsvertragsparteienkönnen ihr Arbeitsverhältnis zu einem vergangenen Zeitpunkt aufheben, sofern sie spätestens zum Auflösungszeitpunkt ihre wechselseitigen Hauptleistungspflichten eingestellt haben und das Arbeitsverhältnis somit außer Vollzug gesetzt ist. 2. Ein Vorvertrag, in dem sich die Arbeitsvertragsparteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages verpflichten, bedarf ebenso wie ein Aufhebungsvertrag zu seiner Wirksamkeit der Schriftform nach § 623 BGB. 3. Ein Arbeitnehmer hat in der Regel nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz keinen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages und die Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber mit anderen Arbeitnehmern die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses individuell vereinbart und ihnen eine Abfindung zahlt, deren Höhe in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
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| 27.01.2010 | BGH - XII ZR 22/07 |
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1. Der Vermieter von Geschäftsräumen ist zur Abrechnung über die Nebenkosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Diese Frist endet regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums. 2. Die Abrechnungsfrist ist keine Ausschlussfrist. § 556 III 3 BGB, der für die Wohnraummiete den Ausschluss von Betriebskostennachforderungen anordnet, die der Vermieter später als zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums verlangt, ist auf die Geschäftsraummiete nicht analog anwendbar. 3. Für die Annahme einer konkludenten Änderung des Umfangs der vereinbarten Nebenkosten reicht es nicht aus, dass der Vermieter einzelne vereinbarte Nebenkostenpositionen über längere Zeit nicht abgerechnet hat. Vielmehr bedarf es hierfür weiterer Anhaltspunkte.
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| 05.11.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.11.2009 - 2 AZR 609/08 |
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1. Ein Kündigungsschutzprozess wird durch die Eröffnung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers nicht nach § 240 S. 1 ZPO unterbrochen. 2. Allein im Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem weiteren Arbeitgeber liegt keine kündigungsrelevante Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme durch den Arbeitnehmer.
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| 05.11.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2009 - IX ZR 233/08 |
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Die Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann als Rechtshandlung des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren über dessen Vermögen als mittelbare Zuwendung an die Einzugsstellen angefochten werden.
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| 15.09.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009 - 3 AZR 173/08 |
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1. Der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien geht nicht nur bei der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst einem eindeutigen Wortlaut der Vereinbarung vor. Ein derartiger übereinstimmender Wille der Vertragsparteien führt nicht dazu, dass die vertraglichen Regelungen ausgehandelt sind und es sich deshalb nicht mehr um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch vor, wenn der Arbeitgeber von Dritten erstellte Formulare verwendet. 3. Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten mit eienr unangemessenen Bindungsdauer für den Arbeitnehmer verknüpft, führt dies im Allgemeinen zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. 4. Ob dies grundsätzlich auch für den Fall gilt, dass die Rückzahlungsvereinbarung erst nach Abschluss der Schulungsmaßnahme getroffen wurde, bleibt offen. Ist der Arbeitgeber zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Schulungsmaßnahme verpflichtet, verweigert er aber die Zahlung trotz eindeutiger Rechtslage und kommt daraufhin eine Vereinbarung zu Stande, nach der der Arbeitgeber die Teilnahme an der Maßnahme zur vergüten und der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen die Kosten zu erstatten hat, ist diese Vereinbarung an den allgemeinen Grundsätzen zu messen. 5. Soweit eine Ausbildung Teil der vereinbarten Arbeitsleistung ist, ist sie zu vergüten. Das ist jedenfalls bei kurzfristigen Schulungen der Fall, in denen Kenntnisse erworben werden, die unmittelbar der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit dienen. 6. Offen bleibt, ob eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rückzahlungsvereinbarung - wegen Intransparenz unwirksam ist, wenn in ihr die Größenordnung des zurückzuzahlenden Betrags nicht angegeben ist, - deswegen unwirksam ist, weil sich im Rahmen einer zulässigen Gesamtbindungsdauer der zurückzuzahlende Betrag nicht monatlich anteilig verringert, - in ihrer Wirksamkeit davon abhängt, dass sie vor Beginn der Schulungsmaßnahme abgeschlossen wurde.
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| 21.10.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2009 - 5 AZR 951/08 |
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Ein beim Entleiher als Maler eingesetzter Leiharbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn, wenn der Entleiherbetrieb in den betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackierhandwerk fällt.
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| 25.11.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.11.2009 - IV ZR 70/05 |
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Ein auf Ausgleich nach § 426 I BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hättte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegeneüber dem Gläubiger erheben können.
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| 19.01.2009 | Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.01.2009 - C-555/07 |
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1. Das Unionsrecht, insbesondere das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2007/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ist dahin auszulegen, dass es einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden. 2. Es obliegt dem nationalen Gericht, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die BEachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG sicherzustellen, indem es erforderlichenfalls entgegenstehende Vorschriften des innerstaatlichen Rechts unangewendet lässt, unabhängig davon, ob es von seiner Befugnis Gebrauch macht, in den Fällen des Art. 267 II AEUV den Gerichtshof der Europäischen Union im Wege der Vorabentscheidung um Auslegung dieses Verbots zu ersuchen.
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| 23.06.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 |
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1. Ist eine Verdachtskündigung als solche mangels Anhörung des Arbeitnehmers unwirksam, hat der Tatsachenrichter stets zu prüfen, ob die vom Arbeitgeber vorgetragenen Verdachtsmomente geeignet sind, die Überzeugung von einer entsprechenden Tat zu gewinnen und damit die Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer Tatkündigung zu rechtfertigen. 2. Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat lediglich zu einer beabsichtigten Verdachtskündigung angehört, schließt dies die Anerkennung einer nachgewiesenen Pflichtwidrigkeit als Kündigungsgrund dann nicht aus, wenn dem Betriebsrat alle Tatsachen mitgeteilt worden sind, die - gegebenenfalls auch im Rahmen eines zulässigen Nachschiebens von Kündigungsgründen - nicht nur den Verdacht, sondern den Tatvorwurf selbst begründen.
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| 15.09.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 |
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Wollen die Vertragsparteien das Weisungsrecht des Arbeitgebers für die Arbeitszeitveteilung durch eine konstitutive Regelung einschränken, müssen hierfür besondere Anhaltspunkte bestehen. Das gilt auch für den Ausschluss gesetzlich und kollektivrechtlich erlaubter Sonn- und Feiertagsarbeit.
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| 23.07.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2009 - 8 AZR 538/08 |
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Bei der Unterrichtung nach § 613 a V BGB muss über die Identität des Betriebserwerbers so informiert werden, dass die unterrichteten Arbeitnehmer in der Lage versetzt sind, über ihren möglichen neuen Arbeitgeber Erkundigungen einzuholen.
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| 23.04.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2009 - 6 AZR 189/08 |
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1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtwidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht Als Zeuge zum inhalt der Äußerungen des Gesprächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat. 2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot.
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| 24.09.2009 | Bundesgerichtshof, Teilurteil vom 24.09.2009 - IX ZR 234/07 |
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Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft haften nicht persönlich für die Kosten des Insolvenzverfahrens über die VErmögen der Gesellschaft und die von dem Verwalter in diesem Verfahren begründeten Masseverbindlichkeiten.
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| 09.07.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.09.2009 - VII ZR 109/08 |
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Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist.
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| 18.06.2009 | Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 18.06.2009 - VII ZR 167/08 |
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1. der Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern unterliegt unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch einer einheitlichen Verjährung. Auch sowiet er auf Zahlung gerichtet ist, ist er mit der Begründung der Gesamtschuld i.S. des § 199 BGB entstanden. 2. Für eine Kenntnis aller Umstände, die einen Ausgleichsanspruch nach § 426 I BGB begründen, ist es erforderlich, dass der Ausgleichsberechtigte Kenntnisse von den Umständen hat, die einen Anspruch des Gläubigers gegen den Ausgleichsverpflichteten begründen, von denjenige, die einen Anspruch des Gläubigers gegen ihn selbst begründen, sowie von denjenigen, die das Gesamtschuldverhältnis begründen, und schließlich von den Umständen, die im Innenverhältnis eine Ausgleichspflicht begründen.
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| 17.09.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2009 - III ZR 207/08 |
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1. Zur Frage der Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag (hier:Prüfingenieur) enthaltenen Klausel, die einen (Teil-)Erlass der Ausbildungskosten für den Fall des vorfristigen Ausscheidens aus der "Prüforganisation" des dieAusbildung durchführenden Unternehmens vorsieht, dabei aber nicht nach dem Grund der Beendigung der Zugehörigkeit zu dieser Organisation differenziert. 2. Der Inhaltskontrolle nicht stand hält eine Klausel, die dem Arbeitnehmer ohne Ausnahme und ohne Differenzierung nach der Sphäre der auslösenden Umstände für jeden Fall der vorfristigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ausbildungskostenerstattungspflicht auferlegt. Dabei ist es unerheblich, ob die Kosten als "Darlehen" geschuldet werden und der Erlass der Darlehensforderung an die Einhaltung der Bindungsfrist geknüpft ist.
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| 22.01.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 |
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1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 II AGG gegen den Arbeitgeber auf Entschädigung wegen eines Nichtvermögensschadens auf Grund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus. 2. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 II AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsvervot ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, welcher zu einem Entschädigungsanspruch führt.
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| 16.06.2009 | Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08 |
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1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werkbestellers, die vorsieht, dass der Werkunternehmer einen Sicherheitseinbehalt von 5 % der Schlussabrechnungssumme nur gegen Stellung einer Bürgschaft ablösen kann, die den Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB enthält, benachteiligt den Werkunternehmer unangemessen und ist nach § 9 I AGBG (jetzt § 307 I 1 BGB) unwirksam. 2. Die unangemessene Benachteiligung des Werkunternehmers hat zur Folge, dass die Klausel insgesamt unwirksam ist. Eine formularmäßige Vereinbarung zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen bildet mit der Ablösungsmöglichkeit durch eine Gewährleistungsbürgschaft eine untrennbare Einheit.
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| 06.10.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2009 - IX ZR 191/05 |
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Schöpft der Schuldner neue Gelder aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung und fließen sie infolge seiner Rechtshandlung einem Gläubiger direkt zu, so kommt die Anfechtung dieser mittelbaren Zuwendung durhc den Insolvenzverwalter ohne Rücksicht darauf in Betracht, ob aus der Einräumung des Überziehungskredits für die Masse ein pfändbarer Anspruch gegen die Bank entsteht oder durch die Valutierung von Sicherheiten ein entsprechender Rückübertragungsanspruch verloren geht.
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| 23.07.2009 | Bundesgerichtsho, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 134/08 |
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Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickeleten Grundsätze sind nicht auf einen Architekten anwendbar, der lediglich mit den Aufgaben der Grundlagenermittlung bis zur Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 1 bis 6 des § 15 II HOAI) beauftragt worden ist.
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| 06.11.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.11.2008 - 2 AZR 935/07 |
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Die Entlassungssperre nach § 18 I KSchG hindert weder den Ausspruch einer Kündigung nach Anzeige der Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit während des Laufs der Sperrfrist nach § 18 I oder II KSchG noch verlängert die Sperrfrist die gesetzlichen Kündigungsfristen.
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| 14.07.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2009 - VIII ZR 165/08 |
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Geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung tretem, muss der Vermieter grundsätzlich nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden. Er kann jedoch nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt; hierfür trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.
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| 12.08.2009 | Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08 |
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Für eine Fristsetzung gem. § 281 I BGB genügt es, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht; der Angabe eines bestimmbaren Zeitraums oder eines bestimmten (End-)Termins bedarf es nicht.
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| 19.02.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2009 - 2 AZR 603/07 |
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1. Für die Erfüllung der Warnfunktion einer Abmahnung kommt es auf die sachliche Berechtiung der Abmahnung und darauf, ob der Arbeitnehmer aus ihr den Hinweis entnehmen kann, der Arbeitgeber erwäge für den Wiederholungsfall die Kündigung. 2. Sind diese Vorausetzugen gegeben, ist der Arbeinehmer unabhängiog von formellen Unvollkommenheiten der Abmahnung gewarnt. 3. Aus der formellen Unwirksamkeit einer Abmahnung kann der Arbeitnehmer nicht entnehmen, der Arbeitgeber billige das abgemahnte Verhalten.
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| 23.07.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08 |
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1. Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern. 2. Verträge, die allein auf die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung. 3.Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Gegenstand des Vertrags auch Planungsleistungen sind, die der Herstellung der Bau- und Anlagenteile vorauszugehen haben und nicht den Schwerpunkt des Vertrags bilden.
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| 10.06.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2009 - VIII ZR 108/07 |
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Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf in das Ausland erfolgt die für einen Eigentumsübergang nach deutschem Recht erforderliche Besitzverschaffung am Kaufgegenstand in aller Regel erst mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort. Wir der nach deutschem Recht im Inland eingeleitete Erwerbstatbestand bis zum Grenzübertritt nicht mehr vollendet, beurteilt sich die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt das Eigentum am Kaufgegenstand übergeht, gem. Art. 43 I EGBGB nach dem dann für das Recht des Lagerortes zuständigen ausländischen Sachrecht. Das gilt auch für die Voraussetzungen, unter denen Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten kraft guten Glaubens möglich ist.
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| 09.07.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.07.2009 - III ZR 104/08 |
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Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt unberührt, wenn sein Kunde wegen des von ihm nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags den Verkäufer wegen arglistig verschwiegener Mängel auf den "großen Schadensersatz" i.S. des § 463 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung in Anspruch nimmt.
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| 20.05.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2009 - VIII ZR 191/07 |
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1. Bei Gebrauchtfahrzeugen gehört es nicht ohne Weiteres zur üblichen Beschaffenheit i.S. von § 434 I 2 Nr. 2 BGB, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand befinden. Die übliche Beschaffenheit ist deshalb grundsätzlich nicht in Frage gestellt, wenn einzelne (wesentliche) Fahrzeugteile in technisch einwandfreier Weise erneuert wurden. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug mit einer neuen Lackierung versehen worden ist, um es technisch und optisch wieder in einen tadellosen Zustand zu versetzen. 2. Welche Beschaffenheit des Kaufgegenstands ein Käufer anhand der Art der Sache i.S. von § 434 I 2 Nr. 2 BGB erwarten kann, bestimmt sich nach dem Empfängerhoizont eines Durchschnittskäufers und damit nach der objektiv berechtigten Käufererwartung. Diese orientiert sich im Regelfall an der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen. Dagegen ist nicht entscheidend, welche Beschaffenheit der Käufer tatsächlich erwartet und wie er auf eine hiervon abweichende Beschaffenheit reagiert.
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| 28.05.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2009 - Xa ZR 113/08 |
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1. Der Flugbeförderungsvertrag ist regelmäßig nicht auf ein absolutes Fixgeschäft gerichtet. 2. Die Verspätung eines Flugs begründet regelmäßig keinen Sachmangel der Beförderungsleistung.
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| 28.07.2009 | Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2009 - 3 AZN 224/09 |
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Die Rechtsfrage, ob das spätere prozessuale Verhalten eines gekündigten Arbeitnehemrs bei der erforderlichen Interessenabwägung im Kündigungschutzprozess als mitentscheidend berücksichtigt werden kann, ist bisher nicht abschliessend geklärt. Die Klärung der Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung.
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| 19.05.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2009 - 9 AZR 241/08 |
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1. Die Ausübung der unter anderem von § 5 II ArbStättV geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit wird durch gesetzliche Verbote beschränkt. 2. Ist es durch Landesgesetz verboten, in Gaststätten Tabak zu rauchen, und fällt ein dort beschäftigter Arbeitnehmer außerhalb von Rauchergaststätten und Raucherräumen in den Schutzbereich dieses Rauchverbots, kann er nach § 618 I BGB i.V. mit § 5 I ArbStättV verlangen, auf einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz beschäftigt zu werden.
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| 22.01.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2009 - 8 AZR 161/08 |
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Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer, mit dem er einen Arbeitsvertrag schließt, der einen Einsatz des Arbeitnehmers im Ausland vorsieht, beu Vertragsschluss grundsätzlich nicht von sich aus darauf hinweisen, dass ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer in einem ausländischen Staat dort eine Verpflichtung zur Abführung von Einkommens-/Lohnsteuer entstehen kann.
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| 08.06.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.06.2009 - II ZR 147/08 |
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Die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer ist nach der Insolvenzreife der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar und führt zur Erstattungspflicht nach § 64 S. 1 und 2 GmbHG.
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| 27.05.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 |
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1. Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt, führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine Leistung erbrignen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts ist. 2. Der nach § 818 II BGB geschuldete Wertersatz, den der Vermieter an den Mieter zu leisten hat, der die Endrenovierungsklausel in Eigenleistung renoviert hat, bemisst sich üblicherwesie nur nach dem, was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen.
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| 14.01.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 900/07 |
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1. Es ist grundsätzlich zulässig, in vom Arbeitgeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rückzahlung von Fortbildungskosten zu vereinbaren und die Höhe des Rückzahlungsbetrags davon abhängig zu machen, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Bindungsdauer beendet. 2. Die Bindungsdauer darf den Arbeitnehmer nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligen. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach Regelwerten, die jedoch einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind. 3. Gibt der Arbeitgebr eine zu lange Bindungsdauer vor, ist die daran geknüpfte Rückzahlungsklausel grundsätzlich insgesamt unwirksam. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Jedoch kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die unzulässige Bindungsdauer auf eine zulässige zurückgeführt werden, wenn es wegen der einzelfallbezogenen Betrachtung für den Arbeitgeber objektiv schwierig war, die zulässige Bindungsdauer im Einzelfall zu bestimmen. Verwirklicht sich dieses Prognoserisiko, ist die Bindungsdauder durch ergänzende Vertragsauslegung zu bestimmen.
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| 18.03.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2009 - 5 AZR 355/08 |
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Ein Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist gem. § 134 BGB wegen Umgehung des § 7 HwO nichtig.
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| 05.06.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08 |
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Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.
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| 18.03.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2009 - 10 AZR 281/08 |
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1. Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung nicht dadruch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgeldes sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch, und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht. 2. Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Weihnachtsgeldzahlung beednet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann nach dem Inkrafttreten des Schuldrechts am 1.1.2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken.
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| 11.05.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2009 - VII ZR 11/08 |
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1. Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vrgabverfahren über Bauleistungen erfolgt auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können. 2. Der so zu Stande gekommene Bauvertrag ist ergänzend dahin asuzulegen, dass die Bauzeiut unter Berücksichtiung der Umstände des Einzelfalls und der vertragliche Vergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze de § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen sind.
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| 04.06.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.06.2009 - VII ZR 54/07 |
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1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist in erster Linie durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinabrt, weil diese Werte in der R3egel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards geügen. 2. Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinwiesen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.
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| 22.10.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.10.2008 - 10 AZR 360/08 |
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1. Die Höhe der Karenzentschädigung richtet sich gem. § 74 II HGB nach der letztne vor Beeendigung des Arbeitsverhältnisses bezogenen vertragsgemäßen Vergütung. 2. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer Elternteilzeit gem. § 15 VI BErzGG (BEEG) in Anspruch genommen hat und sein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet. 3. Es ist dann weder auf die letzte vertragsgemäße Vergütungvor Beginn der Elternzeit abzustellen noch auf den dreijährigen Bezugszeitraum gem. § 74 b II 1 HGB.
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| 28.08.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.08.2009 - 2 AZR 63/07 |
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Der Arbeitgeber kann au´ch nach den zum 1.1.2004 erfolgten Änderungen der §§ 4 bis 7 , 13 III KSchG im Fall einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 I 2 KSchG nur verlangen, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit, nicht jedoch auf anderen Gründen i.S. des § 13 III KSchG beruht.
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| 20.04.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.04.2009 - II ZR 88/08 |
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1. Gewinn i.S. des § 172 V HGB ist allein der auf Grund eines Jahresabschlusses und eines Gewinnverwendungsbeschlusses ausgeschüttete Gewinn. Nicht darunter fallen Gewinnvoraus- oder garantiezahlungen. 2. Ob der Kapitalanteil eines Kommanditistenunter den Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert ist oder durch eine Gewinnentnahme herabgemindert wird i.S. des § 172 IV 2 HGB, beurteilt sich allein nach dem Inhalt der Bilanz und nicht nach dem guten Glauben des Gesellschafters.
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| 06.05.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2009 - XII ZR 137/07 |
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1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet. 2. Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich mit Mietzinsen und Nutzungsentschädigung im Zahlungsverzug befindet und dem Vermieter mangels eine Entgelts für seine Leistungen ein stetig wachsender Schaden droht. 3. Die Einstellung oder Unterbrechung der Versorgung mit Heizenergie durch den Vermieter ist keine Besitzstörung gem. §§ 858, 862 BGB hinsichtlich der Mieträume.
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| 24.03.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 |
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1. Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 III und IV BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf. 2. Die Erklärung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer könne zu Hause bleiben oder sei von der Arbeitspflicht entbunden, genügt nicht, um den Urlaubsanspruch zum Erlöschen zu bringen. Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit wird. 3. Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 III und IV BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 I und II der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftrechtskonform fortzubilden. Diese ergeben sich aus den für den Senat verbindlichen Auslegungsergebnissen des EUGH in der Sache Schultz-Hoff. 4. Jedenfalls seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des LAG Düsseldorf vom 02.08.2009 in der Sache Schultz-Hoff besteht kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Senatsrechtsprechung. Gesetzlichen Urlaubsabgeltungsansprüchen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfallen waren, steht trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kein Erfüllungshindernis entgegen. 5. Die Parteien des Einzelarbeitsvertrags können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den Art. 7 I der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von § 3 I BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln. Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 III und IV BUrlG beschränkt. Für einen Regelungswillen, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, müssen jedoch deutliche Anhaltspunkte bestehen. 6. Vertragliche Mehrurlaubsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen keiner uneingeschränkten Inhaltskontrolle nach § 307 I 1 BGB. Sie sind nur darauf zu überprüfen, ob sie klar und verständlich sind (§ 307 I 2 BGB).
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| 03.02.2009 | Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.02.2009 - 5 AZB 100/08 |
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Ein Arbeitsverhältnis wird formwirksam aufgelöst, wenn die Arbeitsvertragsparteien einen schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag abschliessen.
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| 12.02.2009 | Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 12.02.2009 - C 466/07 |
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Art. 1 I lit. a und b der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass diese Vorschrift auch dann angewandt werden kann, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbstständigkeit nicht bewahrt, sofern die funtionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu prüfen.
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| 16.04.2009 | Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.04.2009 - VII ZR 177/07 |
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1. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Unternehmer zu Recht den Einwand des unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungsaufwands erhoben hat, ist der Grad des Verschuldens des Unternehmers an der Entstehung des Mangels in die GEsamtabwägung einzubeziehen. 2. Allein der Umstand, dass der Unternehmer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, rechtfertigt ohne eine solche Gesamtabwägung nicht, dem Unternehmer diesen Einwand zu verweigern.
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| 27.03.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08 |
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1. Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, können einen Mangel der Kaufsache begründen, der ungefragt zu offenbaren ist; Fragen des Vertragspartners müssen vollständig und richtig beantwortet werden. 2. Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sind im Sachbereich der §§ 434 ff. BGB nach Gefahrübergang grundsätzlich ausgeschlossen; das gilt jedoch zumindest dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat.
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| 02.04.2009 | Bundesgerichtshof, Vorlagebeschluss v. 02.04.2009 - IX ZB 182/08 |
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Für die Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners ist der ordentliche Rechtsweg auch dann gegeben, wenn die Anfechtung eine vom Schuldner geleistete Vergütung betrifft.
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| 05.03.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2009 - IX ZR 85/07 |
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1. Überträgt der Gründer eines Unternehmens der finanzierenden Bank nahezu das gesamte Vermögen zur Sicherung ihrer Kredite, handelt er auch dann nicht mit Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn seine Hoffnung, die Gründung werde erfolgreich sein, objektiv unberechtigt ist. 2. Die von der Rechtsprechung für die anfechtungsrechtliche Beurteilung von Sanierungskredtiten entwickelten Grundsätze sind auf die Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen nicht übertragbar.
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| 10.12.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 35/08 |
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1. Wird im Arbeitsvertrag eindeutig festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf eine Sonderzahlung entsteht und aus welchen Gründen die Leistung wieder zurückzuzahlen ist, ist damit abschliessend auch der Zweck der Leistung definiert. Es können dann nicht im Nachhinein weitere Anspruchsvoraussetzungen aufgestellt werden, die auf weitere Zwecke schließen lassen. 2. Ist nur die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zu einem bestimmten Datum für die Sonderzahlung schädlich, steht dem ein Ruhen wegen Elternzeit nicht gleich.
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| 19.11.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2008 - 10 AZR 671/07 |
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1. Hat ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden, kann die für den Inhalt des Gesprächs beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmeung beantragt. Dies gilt auch, wenn der zum Zeitpunkt des Gesprächs in der Parteirole befindliche Geschäftsführer nunmehr als Zeuge auftritt. 2.Abgeltungsklauseln in Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen sind grundsätzlich weit auszulegen. Sie sind in der Regel keine überraschenden Klauseln i.S. des § 305 c BGB.
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| 26.01.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2009 - II ZR 213/07 |
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1. Auf eine GbR, die weder eine natürliche Person noch eine Gesellschaft als Gesellschafter hat, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, ist § 129 a HGB a.F. entsprechend anzuwenden, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft vor Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2008 eröffnet wurde. 2. Wird ein Gesellschafterdarlehen durch "Stehenlassen" in der Krise der Gesellschaft in funktionales Eigenkapital umqualifiziert und steht fest, dasss der Gesellschafter, dem die Gesellschaft für dieses Darlehen eine Sicherheit eingeräumt hat, seine - vom Gesetz in der Insolvenz der Gesellschaft zurückgestufte - Darlehensrückzahlungs-forderung dauerhaft nicht mehr durchsetzen kann, ist er wegen Wegfalls des Sicherungszwecks auf Verlangen der Gesellschaft zur Freigabe der Sicherheit verpflichtet.
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| 25.09.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 32/07 |
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1. Bessert der Auftragnehmer nach Abnahme nach, wird bei Vereinbarung der VOB/B die Gewährleistungsfrist grundsätzlich gehemmt, bis die Mängelbeseitigungskosten abgenommen sind. 2. Die Hemmung endet auch, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert, weil er eine weitere Erfüllung des Vertrags ablehnt. Sie endet ferner, wenn der Auftraggeber die Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung verweigert und der Auftragnehmer seinerseits die weitere Mängelbeseitigung ablehnt. 3. Erbringt der Auftragnehmer Mängelbeseitigungsleistungen und werden diese abgenommen, beginnt mit der Abnahme die neue Gewährleistungsfrist des § 13 Nr. 5 S. 3 VOB/B.
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| 19.11.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07 |
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1. Die Festlegung eines verstoßunabhängigen Rechtsschutzfalls i.S. von § 14 III 1 ARB 75 richtet sich allein nach den vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzungen. 2. Diese Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern - im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil - enthalten, mit dem er (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt. 3. Auf die Schlüssigkeit, Substanziiertheit und Entscheidungserheblichkeit dieser Behauptungen kommt es nicht an. 4. Nach diesen Grundsätzen kann die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung, wenn ein unterbreitetes Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags abgelehnt wird, einen Rechtssschutzfall auslösen.
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| 20.05.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2008 - 9 AZR 382/07 |
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1. Eine vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung aufgestellte doppelte Schriftformklausel kann beim Arbeitnehmer den Eindruck erwecken, jede spätere vom Vertrag abweichende mündliche Abrede sei gem. § 125 S. 2 BGB nichtig. Das entspricht nicht der wahren Rechtslage. Denn gem. § 305 b BGB haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Prinzip des Vorrangs (mündlicher) individueller Vertragsabreden setzt sich auch gegenüber doppelten Schriftformklauseln durch. Ein zu weit gefasste doppelte Schriftformklausel ist irreführend. Sie benachteiligt den Vertragspartner deshalb unangemessen i.S. von § 307 I BGB. 2. Der Vorrang von Individualabreden gem. § 305 b BGB erfasst zwar nicht betriebliche Übungen. Eine zu weit gefasste Schriftformklausel wird aber nicht auf das richtige Maß zurückgeführt, sondern muss insgesamt als unwirksam angesehen werden.
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| 29.09.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.09.2008 - II ZR 162/07 |
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Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH führte auch nach der früheren Ansicht des Senats zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren; in einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.
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| 20.10.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2008 - II ZR 107/07 |
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Der vom Komplementär der Alleingesellschaft einer GmbH Bevollmächtigte kann die Abberufung des Geschäftsführers und die Kündigung von dessen Anstellungsvertrag wirksam beschließen.
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| 24.04.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 |
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1. Allein der Ausspruch einer rechtsunwirksamen betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber verletzt den Arbeitnehmer nicht in seinem Persönlichkeitsrecht. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Kündigung den Arbeitnehmer über den bloßen Kündigungsausspruch hinaus in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt. Dafür trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. 2. Ein Arbeitgeber, der eine rechtsunwirksame Kündigung im Laufe eines Kündigungsschutzprozesses zurückgenommen und dann dem Arbeitnehmer unter Verstoß gegen das Direktionsrecht neue Tätigkeiten zugewiesen hat, hat einen daraufhin vom Arbeitnehmer verübten Selbstmord nicht adäquat kausal verursacht. Dies gilt nicht, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Suizidgefährdung des Arbeitnehmers vorgelegen haben.
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| 13.11.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2008 - 4 StR 252/08 |
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1. Zur Abgrenzung der Verantwortlichkeiten für einen Gebäudeeinsturz bei arbeitsteiliger Erledigung der Bauleistungen durch verschiedene Gewerke. 2. Ist neben dem für die Bauausführung in erster Linie Verantwortlichen ein Subunternehmer sekundär verkehrsicherungspflichtig, so haften grundsätzlich auch dessen Arbeitnehmer, wenn sie die gefahrenträchtigen Arbeiten zumindest weitgehend in eigener Verantwortung durchführen. 3. Zu den sich danach ergebenden Sorgfaltspflichten beim Zusammenwirken von Abbruch- und Sicherungsaufgaben (hier: bei mAbbruch einer tragendne Wand).
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| 09.10.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2008 - IX ZR 138/06 |
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1. Hat der persönlich haftende Gesellschafter vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft Leistungen an einen Gesellschaftsgläubiger erbracht, ist grundsätzlich der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft zur Anfechtung berechtigt. 2. Im Falle der Doppelinsolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter steht das Recht zur Insolvenzanfechtung dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters zu, der von dem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen worden ist. Der Anfechtungszeitraum errechnet sich in diesem Fall nach dem früher gestellten Insolvenzantrag.
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| 09.10.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2008 - VII ZR 227/07 |
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Der Auftragnehmer hat gegen den Auftraggeber gem. § 17 Nr. 8 S. 1 VOB/B (1998) einen Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde an sich selbst.
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| 28.10.2008 | Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.10.2008 - 5 StR 166/08 |
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1. Die Insolvenzantragspflicht des Schuldners entfällt nicht schon, wenn ein Gläubiger Insolvenzantrag gestellt hat, sondern erst mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 2. Ein Liquidator ist nicht nach § 84 I Nr. 2 GmbHG strafbar, wenn er nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse die Stellung eines Insolvenzantrags unterlässt, obwohl der in Liquidation befindlichen Gesellschaft mittlerweile neue Vermögenswerte zugefallen sind, die allerdings nicht ausreichen, die Insolvenzlage zu beseitigen.
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| 26.06.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 |
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1. Ein Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund i.S. des § 626 I BGB zu begründen. 2. Die Ausschlussfrist des § 626 II BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat und ihm deshalb die Entscheidung über die Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möglich ist. 3. Informationen über eine zulässige Vorbereitungshandlung können nicht diejenigen Tatsachen sein, nach deren Kenntnis der Arbeitgeber zuverlässig beurteilen kann, ob ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Gekündigten zumutbar ist oder nicht. Maßgeblich ist vielmehr der Sachverhalt, der den Arbeitgeber zur Kündigung veranlasst hat und aus seiner Sicht den Kündigungsgrund bildet.
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| 29.09.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.09.2008 - II ZR 234/07 |
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1. Das gem. § 30 I GmbHG gebundene Gesellschaftsvermögen ist nach den allgemeinen, für die Jahresbilanz geltenden Bilanzierungsgrundsätzen festzustellen; dabei sind Gesellschafterdarlehen auch im Fall eines Rangrücktritts stets zu passivieren. 2. Schadensersatzansprüche gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen gem. § 30 I GmbHG verbotener Auszahlungen (§ 43 III GmbHG) verjähren gem. § 43 IV GmbHG in fünf Jahren ab der jeweiligen Zahlung. Unterlässt der Geschäftsführer die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen der Gesellschaft gegen den Zahlungsempfänger (§ 31 I GmbHG) bis zum Eintritt der Verjährung dieser Ansprüche (hier § 31 V 1 GmbHG a.F.) wird dadurch nicht eine weitere Schadensersatzverpflichtung gem. 43 II GmbHG mit einer erst von da an laufenden Verjährungsfrist gem. § 43 III GmbHG ausgelöst.
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| 25.09.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 204/07 |
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Ein Urteil, mit dem dem Auftraggeber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zugesprochen wird, enthält regelmäßig die Feststellung, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die gesamten Mängelbeseitigungskosten zu tragen, gegebenenfalls auch die den gezahlten Vorschuss übersteigenden Selbstvornahmekosten.
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| 30.07.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 |
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Weist der Arbeitgeber in einem vorformulierten Arbeitsvertrag darauf hin, dass die Gewährung einer Sonderzahlung keinen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume begründet, benachteiligt ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt den Arbeitnehmer nicht unangemessen. Die Klausel ist auch dann wirksam, wenn die Sonderzahlung ausschliesslich im Bezugszeitraum geleistete Arbeit zusätzlich vergütet.
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| 25.09.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 174/07 |
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Tritt ein Bauwilliger an einen Architekten mit der Bitte heran, ein passendes Grundstück für ein bestimmtes Projetk zu vermitteln, und stellt er ihm gleichzeitig in Aussicht, ihn im Erfolgsfall mit den Architektenleistungen zu beauftragen, ist der in der Folge abgschlossene Architektenvertrag nicht nach Art. 10 § 3 MRVG unwirksam. Ein Verstoss gegen das Koppelungsverbot liegt auch dann nicht vor, wenn der Architekt zu einem späteren Zeitpunkt die Vermittlung des Grundstücks davon abhängig macht, daß ihm der zuvor in Aussicht gestellte Architektenauftrag erteilt wird.
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| 10.07.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.07.2008 - VII ZR 16/07 |
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Ein Bauträger, der vom Erwerber Vorschuss auf Mängelbeseitigungs-kosten zurückfordern kann, muss sich diesen Anspruch grundsätzlich nicht nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung auf seinen Schadensersatzanspruch gegen seinen Auftragnehmer wegen dieser Mängel am Werk anrechnen lassen. Eine Anrechnung kommt erst in Betracht, wenn er den Rückzahlungsanspruch realisiert hat und feststeht, dass er vom Erwerber künftig nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
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| 14.07.2008 | Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 202/07 |
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1. Eine Haftungsprivilegierung eines Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen des ihm zustehenden unternehmerischen Ermessens setzt voraus, dass das unternehmerische Handeln auf einer sorgfältigen Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruht; das erfordert, dass er in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzt und den erkennbaren Risiken Rechnung trägt. 2. Schneidet das Gericht der ersten Instanz einer Partei unter Verstoss gegen Art. 103 I GG weiteren Sachvortrag ab, in dem es vor Ablauf einer - der Partei gewährten - Schriftsatzfrist sein Urteil verkündet, setzt das Berufungsgericht - wenn es gleichwohl neues Vorbringen der Partei in der Berufungsinstanz entgegen § 531 II Nr. 2 ZPO zurückweist - den Verfahrensverstoss des Erstgerichts fort und verletzt damit selbst den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG).
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| 10.06.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 283/07 |
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1. Zum Widerspruchsrecht eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters gegen eine im Einzugsermächtigungsverfahren vorgenommenen Lastschriftabbuchung auf dem Schuldnerkonto. 2. Die Regelung in Nr. 7 III AGB-Banken, nach der es als Genehmigung gilt, wenn ein Bankkunde Einwendungen gegen eine Belastungsbuchung, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses erhebt, ist wirksam. 3. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt muss einer im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Belastungsbuchung auf dem Schuldnerkonto innerhalb der Frist des Nr. 7 III AGB-Banken widersprechen, um ein Eintreten der Genehmigungsfiktion zu verhindern. 4. Auch im Falle der Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 III AGB-Banken ist für die Frage der Bardeckung im Rahmen des § 142 InsO der Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs maßgebend.
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| 23.04.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06 |
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1. Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist und kein Rechtsmissbrauch vorliegt. Deshalb hat im Kündigungsschutzprozess der Arbeitnehmer grundsätzlich die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Struktumaßnahme missbräuchlich, weil offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. 2. Es ist missbräuchlich, einen Arbeitnehmer durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen bei unverändertem Beschäftigungsbedarf aus dem Betrieb zu drängen, indem die tatsächlichen Arbeitsabläufe und die hierarchischen Weisungswege als solche unangetastet gelassen und nur, gewissermaßen pro forma, in allein zu diesem Zweck erdachte rechtliche Gefüge eingepasst werden. 3. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das Kündigungsschutzgesetz nicht konzernbezogen. Der Arbeitgeber ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb eines anderen Unternehmens unterzubringen. 4. Ausnahmsweise kann jedoch auch eine konzernbezogene Weiterbeschäftigungsverpflichtung bestehen, zum Beispiel dann, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Übernahme des Arbeitnehmers bereit erklärt hat sowie vor allem dann, wenn sich eine solche Verpflichtung unmittelbar aus dme Arbeitsvertrag oder eine rsonstigen vertraglichen Absprache oder der in der Vergangenheit geübten Praxis ergibt. 5. Der bloße Umstand, dass ein Gesellschafter erheblichen Einfluss auf mehrere oder alle Gesellschaften der Gruppe ausüben kann, reicht nicht aus, u meine ausnahmsweise Erstreckung des Kündigungsschutzes auf den Konzern anzunehmen.
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| 13.03.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06 |
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1. Die Entscheidung des Unternehmers, bestimmte Aufgaben in Zukunft nicht mehr durch Arbeitnehmer, sondern durch freie Mitarbeiter ausführen zu lassen, kann als dringendes betriebliches Erfordernis i.S. des § 1 II 1 KSchG eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. 2. Es ist von der Unternehmerfreiheit gedeckt und nicht missbräuchlich, wenn ein Arbeitgeber sich entschliesst, Aufgaben nicht mehr selbst unter Einsatz eigener Arbeitnehmer zu erledigen, sondern durch Dritte vornehmen zu lassen. 3. Das Gesetz zwingt den Marktteilnehmer nicht, den Bedarf an Leistungen ausschliesslich durch Arbeitsverträge zu decken. Er kann vielmehr auf jeden rechtlich zuverlässigen Vertragstyp zurückgreifen, muss aber dann auch die jeweiligen - auch nachteiligen - rechtlichen Folgen in Kauf nehmen. 4. So verzichtet er, wenn er keine Arbeitsverträge schliesst, auf das Direktionsrecht. Der Unternehmer begibt sich in Umsetzung seiner unternehmerischen Entscheidung seine gerade durch das persönliche Weisungsrecht geprägten Einflusses auf seine vormaligen Arbeitnehmer. 5. Voraussetzung ist, dass es sich bei den neu einzugehenden Vertragsverhältnissen tatsächlich und nicht nur zum Schein um solche einer freien Mitarbeit handelt.
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| 07.07.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2008 - II ZR 37/07 |
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1. Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus einer BGB-Gesellschaft aus, für die im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, führt dies - soweit nichts Abweichendes geregelt ist - zur liquidationslosen Vollbeendigung der Gesellschaft und zur Anwachsung des Gesellschaftsvermögens bei dem letzten verbliebenen Gesellschafter. 2. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines nicht existenten Schuldners (hier: einer voll beendeten BGB-Gesellschaft) ist nichtig und bindet die Prozessgerichte nicht.
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| 10.04.2008 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.04.2008 - 6 AZR 368/07 |
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Werden vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbstständige Erwerbstätigkeit des Schuldners benötigten Betriebsmittel "freigegeben" und wird im Zusammenhang mit einer solchen Freigabe zwischen dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter eine den Erfordernissen des § 295 II InsO entsprechende Vereinbarung über abzuführende Beträge geschlossen, haftet die Insolvenzmasse nicht mehr für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Arbeitsvergütung aus danach vom Schuldner begründeten Arbeitsverhältnissen. Diese hat allein der Schuldner zu erfüllen. |
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| 17.07.2008 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.07.1008 - IX ZR 132/07 |
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Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Ansprüch auf Kosten und Zinsen werden von dem Recht auf abgesonderte Befriedigung erfasst.
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| 10.07.2008 | Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.07.2008 - V ZB 130/07 |
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Nimmt der Gläubiger den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung während des Verfahrens uneingeschränkt zurück, endet die Beschlagnahme des Grundstücks und der von ihr umfassten Gegenstände nicht schon mit dem Eingang der Rücknahmeerklärung beim Vollstreckungsgericht, sondern erst mit dem Aufhebungsbeschluss.
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| 17.01.2008 |
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 |
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1. Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 II KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. 2. Ein Arbeitnehmer genügt - mangels anderer Vereinbarungen - seiner Vetragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstösst gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller Arbeitnehmer überschreitet. 3. Allerdings kann die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Felerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. Legt der Arbeitgeber dies im Prozess dar, so muss der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz erheblihc unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungsfähigkeit ausschöpft. |
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| 23.06.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08 |
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1. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist nach § 106 S. 1, 2 GewO beschränkt auf "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung" sowie auf "Ordnung und Verhalten im Betrieb". 2. In diesem Rahmen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch zur Teilnahme an Gesprächen verpflichten, in denen er Weisungen vorbereiten, erteilen oder ihre Nichteinhaltung beanstanden will. 3. Die Teilnahme an Gesprächen, die mit den im Gesetz genannten Zielen nicht im Zusammenhang stehen - z.B. Gespräche mit dem einzigen Ziel einer vom Arbeitnehmer bereits abgelehnten Vertragsänderung -, kann der Arbeitgeber nicht durch einseitige Anordnung zur nach § 106 GewO verbindlichen Dienstpflicht erheben. 4. Weisungen des Arbeitgebers müssen stets billiges Ermessen wahren. Da schließt die Achtung grundrechtlich geschützteer Interessen, z.B. des Rechts des Arbeitnehmers zur Ablehnung von Vertragsverhandlungen , ein.
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| 09.06.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2009 - VI ZR 110/08 |
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Der Geschädigte, dessen neuer Pkw erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat.
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| 09.07.2009 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 130/07 |
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Ein Mangel eines Ingenieurwerks kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird.
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| 13.02.2009 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.02.2009 - 2 AZR 543/06 |
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1. Schon eine beabsichtigte Betriebs- oder Abteilungsstilllegung kann sich ausnahmsweise als ein dringendes betriebliches Erfordernis i.S. von § 1 II KSchG darstellen, nämlich, wenn die für den künftigen Wegfall der Beschäftigung des Arbeitnehmers maßgeblichen Entwicklungen bereits zum Kündigungszeitpunkt feststehen. 2. Die zur Kündigung führende Organisationsentscheidung muss bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schliessung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertratgsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits Formen angenommen haben. Deswegen ist eine Kündigung wegen Betriebsschliessung nicht sozial gerechtfertigt, solange der Arbeitgeber den Stilllegungsbeschluss lediglich erwogen, aber noch nicht endgültig gefasst hat. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Kündigungszeitpunkt noch in ernsthaften Verhandlungen über die Veräußerung des Betriebs oder der Betriebsabteilung steht oder sich um neue Aufträge bemüht. Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor. 3. Diese Grundsätze gelten auch für gemeinnützige, am Markt teilnehmende Unternehmen.
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| 15.04.2008 |
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2008 - 9 AZR 380/07 |
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1. Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und damit korrespondierend die BEschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit. 2. Möchte ein Arbeitnehmer nach § 15 VI BErzGG (nunmehr § 15 VI BEEG) während der Elternzeit die Verringerung seiner Arbeitszeit (Elternteilzeit) beanspruchen, so setzt das gegenüber dem Elternzeitverlangen einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf voraus. Besteht dieser nicht, kann sich hieraus ein dem Teilzeitverlangen entgegenstehender dringender betrieblicher Grund i.S. von § 15 VII 1 Nr. 4 BErzGG (§ 15 VII 1 nr. 4 BEEG) ergeben. 3. Konkurriert ein Arbeitnehmer während der Elternzeit mit anderen sich nicht in Elternzeit befindendenden Arbeitnehmern um einen freien Arbeitsplatz, ist unter den Bewerbern keine Sozialauswahl vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat gegenüber den anderen Arbeitnehmern seine Beschäftigungspflicht zu erfüllen.
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