Die Kanzlei Dr. Daniel Alber ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Stuttgarter Rechts- anwaltskanzlei, die aus der Rechtsanwaltssozietät Schauwecker & Alber hervorgegangen ist. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die aussergerichtliche Beratung und die gerichtliche Vertretung. Zu den Mandanten gehören kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Grossraum Stuttgart und anderen Teilen Deutschlands, aber auch Privatpersonen werden von uns ständig beraten und vertreten.
Die Kanzlei sieht sich vorrangig als Dienstleister und Ihr erster Ansprechpartner in allen Rechtsangelegenheiten. Besonders wichtig ist dabei eine von Beginn an bestehende vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Langjährige und nachhaltige Mandantenbeziehungen bestätigen dieses Selbstverständnis sowie die Qualität der fachlichen Arbeit. Die enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Notaren ist dabei unabdingbar und selbstverständlich.
Die fachlichen Schwerpunkte
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht umfasst das Bürgerliche Recht sowie das Handels- und Gesell-schaftsrecht. Daher gehören hierzu beispielsweise die Gestaltung von Verträgen
(Kauf-, Miet-, Leasing-, Factoring- und Werkvertrag, etc.) oder der Kauf und Verkauf, die Gründung und Änderung von Unternehmen, einschliesslich aller damit verbundenen Gesellschaftsverträge, Eintragungen, Erlaubnisse und sonstigen Voraussetzungen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet mit dem nahezu jeder im Laufe seines Lebens konfrontiert wird. Aus Sicht des Arbeitgebers geht es zum Beispiel darum einen massgeschneiderten Arbeitsvertrag zu erhalten, Fragestellungen, die während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses auftauchen, schnell und richtig beantwortet zu bekommen und schliesslich Lösungswege zu erarbeiten das Arbeitsverhältnis wieder zu beenden. Aus Sicht des Arbeitnehmers geht es zum Beispiel darum Konfliktsituationen am Arbeitsplatz im Vorfeld zu bereinigen und im Falle einer Beendigung des Arbeits-verhältnisses durch den Arbeitgeber rechtzeitig alle Massnahmen zum Schutz seiner Rechte auszuschöpfen. Einen besonderen Bereich, der dem Arbeitsrecht angegliedert ist, stellt dabei das Arbeitnehmerüberlassungsrecht (Recht der Zeitarbeit) dar. Die anwaltliche Beratung und Vertretung wird für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer übernommen.
Baurecht
Das (private) Baurecht beinhaltet das Werkvertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und viele weitere Regelungen. Dementsprechend umfangreich sind dann auch die in Betracht kommenden Aufgabenstellungen. So kann es um die Gestaltung eines Bauvertrages, die Verfolgung von Werklohn- und Honorarforderungen oder die Abwehr bzw. Verfolgung von Mängelansprüchen gehen. Die anwaltliche Beratung und Vertretung umfaßt dabei sowohl die Tätigkeit für Architekten und Ingenieure, Bauunternehmen, Bauträger, als auch Bauherren.