Ich darf Sie hiermit herzlich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Daniel Alber begrüßen.
Die Kanzlei Dr. Alber ist vorrangig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, des Wirtschafts- rechts und des Baurechts tätig und sieht sich als Dienstleister und Ihr erster Ansprech-partner in allen Rechtsangelegenheiten. Seit 2002 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Besonders wichtig ist mir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt von Beginn an herzustellen. Viele langjährige und nachhaltige Mandanten-beziehungen bestätigen mich in diesem Selbstverständnis sowie auch in der Qualität
der fachlichen Arbeit. Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst dabei die aussergerichtliche Beratung als auch die gerichtliche Vertretung. Zu meinen Mandanten gehören kleine
und mittelständische Unternehmen ebenso wie Privatpersonen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet mit dem nahezu jeder im Laufe seines Lebens konfrontiert wird. Aus Sicht des Arbeitgebers geht es zum Beispiel darum einen massgeschneiderten Arbeitsvertrag zu erhalten, Fragestellungen, die während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses auftauchen, schnell und richtig beantwortet zu bekommen und schliesslich Lösungswege zu erarbeiten das Arbeitsverhältnis wieder zu beenden. Aus Sicht des Arbeitnehmers geht es zum Beispiel darum Konfliktsituationen am Arbeitsplatz im Vorfeld zu bereinigen und im Falle einer Beendigung des Arbeits-verhältnisses durch den Arbeitgeber rechtzeitig alle Massnahmen zum Schutz seiner Rechte auszuschöpfen. Einen besonderen Bereich, der dem Arbeitsrecht angegliedert
ist, stellt dabei das Arbeitnehmerüberlassungsrecht (Recht der Zeitarbeit) dar. Die anwaltliche Beratung und Vertretung wird für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer übernommen.
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht umfasst das allgemeine Zivilrecht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht. Daher gehören hierzu beispielsweise die Gestaltung von Verträgen (Kauf-, Miet- und Werkverträge, etc.), aber auch die Gründung und Änderung von Unternehmen, einschließlich aller damit verbundenen Gesellschaftsverträge, Eintragungen, Erlaubnisse und sonstige Voraussetzungen.
Baurecht
Das (private) Baurecht beinhaltet das Werkvertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und viele weitere Regelungen. Dementsprechend umfangreich sind dann auch die in Betracht kommenden Aufgabenstellungen. So kann es um die Gestaltung eines Bauvertrages, die Verfolgung von Werklohn- und Honorarforderungen oder die Abwehr bzw. Verfolgung von Mängelansprüchen gehen. Die anwaltliche Beratung und Vertretung umfaßt dabei sowohl die Tätigkeit für Architekten und Ingenieure, Bauunternehmen, Bauträger, als auch Bauherren.